Was kostet Alltagshilfe – und was übernimmt die Pflegekasse?
Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch oder private Kosten: Welche Finanzierung infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Für den Anfang ist nur wichtig, welche Situation bei Ihnen besteht. Von dort aus lässt sich klären, welche Finanzierung grundsätzlich infrage kommt.

Was trifft auf Sie zu?
Sie haben noch keinen Pflegegrad
Auch dann können Sie Unterstützung im Alltag nutzen. Die Kosten werden zunächst privat getragen. Wenn Sie im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, kann es sinnvoll sein, einen Pflegegrad prüfen zu lassen.
Sie haben Pflegegrad 1
Dann steht Ihnen bei häuslicher Versorgung aktuell ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zur Verfügung. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Sie haben Pflegegrad 2 bis 5
Neben dem Entlastungsbetrag kann eine weitere Möglichkeit hinzukommen: Über den Umwandlungsanspruch können aktuell bis zu 40 Prozent nicht genutzter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Sie wünschen mehr Unterstützung, als das Budget abdeckt
Dann können Pflegekassenleistungen und privat bezahlte Unterstützung miteinander kombiniert werden. Wichtig ist, dass klar bleibt, welche Kosten über ein vorhandenes Budget laufen und was Sie selbst bezahlen.


Was ist in Ihrer Situation noch wichtig?
Was könnte sich ab 2027 ändern?
Für 2027 sind Änderungen bei verschiedenen Pflegeleistungen geplant. Davon könnten auch der Entlastungsbetrag, der Umwandlungsanspruch und die Anerkennung von Unterstützungsangeboten betroffen sein.
Beschlossen sind diese Änderungen noch nicht. Bis eine neue gesetzliche Regelung in Kraft tritt, gilt das heutige Recht.
Rechtsstand: 25. August 2026


Sie müssen nicht schon alles wissen
Vielleicht kennen Sie Ihren Pflegegrad, aber nicht Ihr verfügbares Budget. Vielleicht wissen Sie auch noch nicht, welche Unterstützung über die Pflegekasse abgerechnet werden kann.
Das müssen Sie vor einem ersten Gespräch nicht klären. Sagen Sie uns einfach, wobei Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag Unterstützung brauchen. Gemeinsam können wir dann einordnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Den verbindlichen Leistungs- und Guthabenstand bestätigt Ihre Pflegekasse. Eine formelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ersetzen wir nicht.
Sie müssen nicht zuerst die Pflegeversicherung verstehen. Zuerst sollten wir verstehen, welche Hilfe in Ihrem Alltag ankommen soll.

