Ratgeber

Was kostet Alltagshilfe – und was übernimmt die Pflegekasse?

Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch oder private Kosten: Welche Finanzierung infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Für den Anfang ist nur wichtig, welche Situation bei Ihnen besteht. Von dort aus lässt sich klären, welche Finanzierung grundsätzlich infrage kommt.

Finanzierung auf einen Blick

Was trifft auf Sie zu?

Sie haben noch keinen Pflegegrad

Auch dann können Sie Unterstützung im Alltag nutzen. Die Kosten werden zunächst privat getragen. Wenn Sie im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, kann es sinnvoll sein, einen Pflegegrad prüfen zu lassen.


Sie haben Pflegegrad 1

Dann steht Ihnen bei häuslicher Versorgung aktuell ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zur Verfügung. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.


Sie haben Pflegegrad 2 bis 5

Neben dem Entlastungsbetrag kann eine weitere Möglichkeit hinzukommen: Über den Umwandlungsanspruch können aktuell bis zu 40 Prozent nicht genutzter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.


Sie wünschen mehr Unterstützung, als das Budget abdeckt

Dann können Pflegekassenleistungen und privat bezahlte Unterstützung miteinander kombiniert werden. Wichtig ist, dass klar bleibt, welche Kosten über ein vorhandenes Budget laufen und was Sie selbst bezahlen.

Gespräch Familie Andreas Altagsbegleitung
Gut zu wissen

Was ist in Ihrer Situation noch wichtig?

Ein höherer Pflegegrad bedeutet nicht automatisch einen höheren Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 können jedoch weitere Pflegekassenleistungen hinzukommen, die für die Finanzierung von Alltagshilfe wichtig werden können.

Pflegegrad und Alltagshilfe →

Ja. Nicht genutzte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Guthaben, das am Ende eines Kalenderjahres noch vorhanden ist, kann aktuell noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wie hoch Ihr persönliches Guthaben ist, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Entlastungsbetrag und Guthaben →

Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch sind für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) vorgesehen. Dafür muss nicht nur der Anbieter anerkannt sein: Auch die konkrete Unterstützung muss zu seinem anerkannten Leistungskonzept gehören.

Deshalb lohnt sich vor Beginn die Klärung: Ist der Anbieter anerkannt? Gehört die gewünschte Hilfe zum anerkannten Angebot? Welches Budget ist vorhanden – und was bleibt privat?

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag →

Ein Pflegegrad bedeutet nicht, dass jede gewünschte Unterstützung von der Pflegekasse bezahlt wird. Private Kosten entstehen zum Beispiel, wenn kein Pflegegrad besteht, das Pflegekassenbudget ausgeschöpft ist oder eine gewünschte Leistung nicht zum anerkannten Angebot gehört.

Kassenfinanzierte und private Unterstützung können miteinander kombiniert werden. Vor Beginn sollte deshalb klar sein: Was kann über die Pflegekasse laufen, welches Budget wird dafür eingesetzt und was bezahlen Sie selbst?

Kosten einer Alltagsbegleitung →

Wir begleiten und unterstützen im Alltag. Medizinische Behandlung, körperbezogene Pflege und andere pflegerische Fachleistungen übernehmen wir nicht. Auch Leistungen der Krankenversicherung gehören deshalb nicht zu unserem Tätigkeitsbereich.

Aufgaben und Grenzen der Alltagsbegleitung →

Pflegereform 2027

Was könnte sich ab 2027 ändern?

Für 2027 sind Änderungen bei verschiedenen Pflegeleistungen geplant. Davon könnten auch der Entlastungsbetrag, der Umwandlungsanspruch und die Anerkennung von Unterstützungsangeboten betroffen sein.

Beschlossen sind diese Änderungen noch nicht. Bis eine neue gesetzliche Regelung in Kraft tritt, gilt das heutige Recht.

Rechtsstand: 25. August 2026

Autofahrt Andreas Altagsbegleitung

Sie müssen nicht schon alles wissen

Vielleicht kennen Sie Ihren Pflegegrad, aber nicht Ihr verfügbares Budget. Vielleicht wissen Sie auch noch nicht, welche Unterstützung über die Pflegekasse abgerechnet werden kann.

Das müssen Sie vor einem ersten Gespräch nicht klären. Sagen Sie uns einfach, wobei Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag Unterstützung brauchen. Gemeinsam können wir dann einordnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Den verbindlichen Leistungs- und Guthabenstand bestätigt Ihre Pflegekasse. Eine formelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ersetzen wir nicht.

Sie müssen nicht zuerst die Pflegeversicherung verstehen. Zuerst sollten wir verstehen, welche Hilfe in Ihrem Alltag ankommen soll.