Alltagshilfe und Pflegegrad: Was ist in Ihrer Situation möglich?
Manchmal wird Hilfe von einem Tag auf den anderen nötig. Manchmal verändert sich der Alltag über Monate: Einkaufen wird anstrengender, Termine werden schwieriger oder Angehörige übernehmen immer mehr.
In beiden Situationen kann Alltagshilfe entlasten. Ob bereits ein Pflegegrad besteht und welcher Pflegegrad festgestellt wurde, entscheidet anschließend mit darüber, welche Unterstützung durch die Pflegekasse finanziert werden kann.
Plötzlich ist Unterstützung nötig
Ein Krankenhausaufenthalt, ein Sturz oder eine Erkrankung kann den Alltag innerhalb kurzer Zeit verändern. Unterstützung wird dann oft sofort gebraucht – während noch gar nicht geklärt ist, wie sie langfristig organisiert und finanziert werden kann.
Dabei kann bereits Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 bestehen. Es kann aber auch sein, dass noch gar kein Pflegegrad festgestellt wurde.
Für die erste Unterstützung müssen Sie nicht auf einen Pflegegrad warten. Unsere Alltagshilfe können Sie auch privat nutzen. Besteht bereits ein Pflegegrad, schauen wir anschließend, welche vorhandenen Pflegekassenleistungen eingesetzt werden können.


Der Alltag wird schrittweise schwieriger
Oft gibt es keinen einzelnen Auslöser. Der Einkauf kostet immer mehr Kraft. Der Haushalt bleibt häufiger liegen. Termine müssen organisiert werden. Angehörige müssen öfter vorbeikommen und immer mehr Aufgaben übernehmen.
Bereits ab Pflegegrad 1 stehen für die Alltagshilfe 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat zur Verfügung. In Bayern kann dieser für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Was verändert sich mit einem höheren Pflegegrad?
Ein höherer Pflegegrad bedeutet nicht automatisch einen höheren Entlastungsbetrag. Die bis zu 131 Euro monatlich gelten aktuell bei Pflegegrad 1 bis 5.
Ab Pflegegrad 2 kommt jedoch eine weitere Möglichkeit hinzu: Ein Teil nicht genutzter Pflegesachleistungen kann über den Umwandlungsanspruch für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Mit einem höheren Pflegegrad steigt der Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dadurch kann grundsätzlich auch mehr Budget für den Umwandlungsanspruch zur Verfügung stehen.

Wenn noch kein Pflegegrad besteht
Sie können unsere Alltagshilfe trotzdem nutzen und zunächst privat bezahlen. Sie müssen also nicht warten, bis über einen Pflegegrad entschieden wurde.
Wenn Sie merken, dass gesundheitlich bedingte Einschränkungen Ihre Selbstständigkeit nicht nur vorübergehend beeinträchtigen, kann es sinnvoll sein, einen Pflegegrad prüfen zu lassen. Dabei geht es nicht nur darum, ob etwas noch irgendwie gelingt, sondern beispielsweise darum, wie viel Unterstützung Sie inzwischen benötigen und wie selbstständig Sie Ihren Alltag gestalten können.
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse – wenn Sie privat versichert sind, bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Anschließend wird Ihre Selbstständigkeit im Alltag begutachtet: bei gesetzlich Versicherten in der Regel durch den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten durch Medicproof.

Beginnen Sie mit dem, was gerade schwierig ist
Sie müssen vor dem ersten Gespräch weder Ihr genaues Guthaben kennen noch wissen, welcher Abrechnungsweg für Sie der richtige ist.
Sagen Sie uns einfach:
- Was hat sich verändert?
- Wobei brauchen Sie Unterstützung?
- Besteht bereits ein Pflegegrad?
Wir schauen zuerst auf Ihren Alltag – und anschließend darauf, welche Finanzierung zu Ihrer Situation passt.
Rechtsstand: 11. September 2026

