Was kostet ein Alltagsbegleiter – und was übernimmt die Pflegekasse?
Alltagsbegleitung kostet Geld. Aber wie viel Sie davon selbst bezahlen, hängt davon ab, welche Unterstützung Sie benötigen, ob ein Pflegegrad besteht und welches Pflegekassenbudget genutzt werden kann.
In Bayern gibt es für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag konkrete Vergütungssätze. Deshalb lohnt es sich, nicht nur nach dem Stundenpreis zu fragen, sondern zuerst danach, welche Kosten über die Pflegekasse abgerechnet werden können.

„Kann meine Tochter ihre Hilfe nicht einfach mit der Pflegekasse abrechnen?“
Viele Töchter, Söhne oder Ehepartner kaufen ein, begleiten zu Terminen, kümmern sich um die Post und organisieren den Alltag. Trotzdem können nahe Angehörige diese Stunden nicht einfach über den Entlastungsbetrag abrechnen.
In Bayern können unter bestimmten Voraussetzungen auch registrierte ehrenamtlich tätige Einzelpersonen unterstützen. Sie dürfen mit der pflegebedürftigen Person aber unter anderem nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einem Haushalt leben.
Eine Tochter, ein Sohn oder Ehepartner kann deshalb nicht einfach als registrierte Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden. Für Angehörige können andere Leistungen der Pflegeversicherung eine Rolle spielen. Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch funktionieren dagegen nach eigenen Regeln.
Entscheidend ist nicht der Stundenpreis allein
Wenn Sie wissen möchten, was Alltagshilfe Sie tatsächlich kostet, müssen mehrere Positionen betrachtet werden.
Begleitungszeit + Fahrtkosten + private Zusatzleistungen + persönliche Ausgaben
– möglicher Pflegekassenanteil
= Ihr privater Eigenanteil
Deshalb kann dieselbe Unterstützung für zwei Menschen unterschiedlich viel privat kosten. Ein Mensch ohne Pflegegrad bezahlt seine Alltagsbegleitung grundsätzlich selbst. Besteht ein Pflegegrad und kann ein entsprechendes Pflegekassenbudget eingesetzt werden, kann sich der private Anteil deutlich reduzieren.

Welche Kosten können über die Pflegekasse abgerechnet werden?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten in Bayern je nach Leistungsart unterschiedliche abrechenbare Vergütungssätze.
Alltagsbegleitung
53,04 € pro Stunde
Haushaltsnahe Leistungen
40,56 € pro Stunde
Pflegebegleitung
53,04 € pro Stunde
Anfahrt
7,96 € pro Einsatz
Welcher Satz angewendet werden kann, richtet sich nach der tatsächlich erbrachten und anerkannten Leistung. Nicht jede Tätigkeit wird automatisch als Alltagsbegleitung mit demselben Satz abgerechnet.
Was bedeuten 131 Euro Entlastungsbetrag ganz praktisch?
Ab Pflegegrad 1 steht grundsätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro zur Verfügung.
131 € entsprechen bei 53,04 €/h rechnerisch knapp 2½ Stunden Alltagsbegleitung.
Kommt beispielsweise eine abrechenbare Anfahrt hinzu, steht entsprechend weniger Budget für die eigentliche Begleitungszeit zur Verfügung.
Das zeigt, warum der Blick auf den Stundenpreis allein wenig aussagt. Entscheidend ist, wie häufig und wie lange Sie Unterstützung benötigen und welches Budget dafür eingesetzt werden kann.
Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch infrage kommen. Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent nicht genutzter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Welche Tätigkeiten können über ein Pflegekassenbudget laufen?
Im Rahmen eines entsprechend anerkannten Angebots können beispielsweise folgende Tätigkeiten zur Alltagsbegleitung gehören:
- Begleitung zu Terminen und Arztbesuchen,
- Einkaufen und Erledigungen,
- Unterstützung bei der Alltagsstruktur,
- Spaziergänge, Gespräche und soziale Aktivitäten,
- regelmäßige Alltagsbegleitung,
- Unterstützung und Struktur im häuslichen Alltag.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind in Bayern eine eigene anerkannte Leistungskategorie. Dazu gehören zum Beispiel Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Wäschepflege, Lebensmittelbevorratung und die Versorgung im Haushalt. Dafür beträgt der abrechenbare Höchstsatz bei den genannten privaten Anbietern 2026 40,56 Euro pro Stunde.
Alltagsbegleitung hat einen anderen Schwerpunkt: Sie unterstützt dabei, den Alltag selbstständig zu bewältigen – etwa durch Begleitung, gemeinsame Aktivitäten, Orientierung oder Unterstützung bei alltäglichen Angelegenheiten. Dafür gilt 2026 ein Höchstsatz von 53,04 Euro pro Stunde
Entscheidend ist nicht allein, wie eine Tätigkeit bezeichnet wird. Sie muss zum anerkannten Leistungskonzept gehören und entsprechend erbracht und dokumentiert werden.
Wann entstehen private Kosten?
Nicht alles, was im Alltag sinnvoll hilft, ist automatisch eine Leistung der Pflegekasse.
Private Kosten können beispielsweise entstehen, wenn:
- kein Pflegegrad besteht,
- das vorhandene Pflegekassenbudget ausgeschöpft ist,
- eine gewünschte Tätigkeit nicht zum anerkannten Angebot gehört,
- zusätzliche Organisation gewünscht wird,
- eine umfangreichere Abstimmung mit Angehörigen erforderlich ist,
- kurzfristige zusätzliche Unterstützung vereinbart wird,
- oder persönliche Ausgaben während eines Einsatzes entstehen.

Ein Arzttermin zeigt den Unterschied ganz gut
Nehmen wir an, Sie möchten zu einem Arzttermin begleitet werden. Die vereinbarte Begleitungszeit kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Bestandteil der anerkannten Alltagsbegleitung sein. Auch die entsprechende Anfahrt kann nach den dafür geltenden Bedingungen abgerechnet werden.
Vielleicht möchte Ihre Tochter anschließend aber zusätzlich eine ausführliche Rückmeldung. Es müssen weitere Termine koordiniert, Unterlagen organisiert oder mehrere Familienmitglieder informiert werden.Solche zusätzlichen Organisationsleistungen können über die eigentliche kassenfähige Alltagsbegleitung hinausgehen und privat vereinbart werden.
So kann bei einem einzigen Arzttermin beides zusammenkommen: Die persönliche Begleitung und die Anfahrt können – bei erfüllten Voraussetzungen – über das vorhandene Pflegekassenbudget abgerechnet werden. Zusätzliche Organisation, die über die eigentliche Begleitung hinausgeht, wird dagegen privat vereinbart.
Vor dem Einsatz wird deshalb klar getrennt, was kassenfähig ist und welche Kosten privat hinzukommen.
Sie sollen vorher wissen, was Sie bezahlen
Niemand sollte erst auf der Rechnung erfahren, welche Leistung die Pflegekasse übernimmt und welche nicht.
Deshalb klären wir vor Beginn gemeinsam:
- welche Unterstützung Sie benötigen,
- ob und welcher Pflegegrad besteht,
- welche Leistungen grundsätzlich über ein Pflegekassenbudget laufen können,
- welche Kosten privat entstehen,
- und welche zusätzlichen Ausgaben gegebenenfalls hinzukommen.
Den verbindlichen Leistungs- und Guthabenstand bestätigt Ihre Pflegekasse.


Sie müssen die Kosten nicht selbst ausrechnen
Vielleicht kennen Sie Ihren Pflegegrad, aber nicht Ihr aktuelles Guthaben. Vielleicht wissen Sie auch noch nicht, ob Entlastungsbetrag oder Umwandlungsanspruch für Sie infrage kommen.
Das müssen Sie vor einem ersten Gespräch nicht geklärt haben. Sagen Sie uns einfach, wobei Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag Unterstützung brauchen. Dann können wir gemeinsam einordnen, welche Leistungen passen, welche Kosten grundsätzlich über die Pflegekasse laufen können und was gegebenenfalls privat hinzukommt.
Entscheidend ist nicht, was eine Stunde Alltagshilfe kostet. Entscheidend ist, welche Unterstützung bei Ihnen ankommt – und was Sie davon am Ende selbst bezahlen.

