Ratgeber · Umwandlungsanspruch in Bayern

Mehr Budget für Alltagshilfe in Bayern: So funktioniert der Umwandlungsanspruch

Viele Menschen kennen den Entlastungsbetrag von 131 Euro. Weniger bekannt ist eine zweite Möglichkeit: Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent nicht genutzter Pflegesachleistungen für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Das nennt sich Umwandlungsanspruch. Gerade in Bayern ist dabei wichtig: Die Leistung muss zu einem nach bayerischem Landesrecht anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag gehören. Unser Angebot ist in Bayern behördlich anerkannt.

Ein Anspruch, den viele nicht kennen

„Davon hat uns bisher niemand erzählt.“

Eine Angehörige hat mich gefragt, wie sie für ihre Mutter mehr regelmäßige Unterstützung finanzieren könne. Die 131 Euro Entlastungsbetrag waren schnell aufgebraucht. Einen Pflegedienst benötigte ihre Mutter aber nur in geringem Umfang.

Im Gespräch stellte sich heraus: Ein Teil ihres Budgets für Pflegesachleistungen blieb jeden Monat ungenutzt.

Genau dieses ungenutzte Budget kann ab Pflegegrad 2 für zusätzliche anerkannte Alltagshilfe eingesetzt werden.

Und noch etwas war für die Familie überraschend: Der Umwandlungsanspruch muss nicht zwingend im Voraus beantragt werden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch bereits entstandene Kosten für zurückliegende Monate bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben und Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzen, lohnt sich eine Prüfung. Das gilt auch dann, wenn Sie anerkannte Unterstützung im Alltag bereits selbst bezahlt haben.

Woher das Budget kommt

Sie nutzen einen vorhandenen Anspruch anders

Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein monatliches Budget für ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung. Dieses Geld wird nicht auf Ihr Konto überwiesen. Es wird beispielsweise für Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes verwendet.

Bleibt davon Budget ungenutzt, können bis zu 40 Prozent des gesamten monatlichen Sachleistungsanspruchs für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Sie bekommen also kein zusätzliches Pflegekassenbudget. Sie nutzen einen Teil eines bereits vorhandenen Anspruchs anders.

Wie viel kann dadurch für Alltagshilfe zur Verfügung stehen?

Für 2026 ergeben sich maximal:

PflegegradPflegesachleistungen / MonatMaximal umwandelbar
2796,00 €318,40 €
31.497,00 €598,80 €
41.859,00 €743,60 €
52.299,00 €919,60 €

Der Höchstbetrag steht sogar zur Verfügung, wenn das Sachleistungsbudget bis zu 60 % genutzt wurde.

PrivatVersicherte

Pflegesachleistungen für Privatversicherte

Bei Privatversicherten funktioniert die Pflegepflichtversicherung anders als bei gesetzlich Versicherten: Sie beauftragen und bezahlen die Leistung zunächst selbst und reichen die Kosten anschließend bei ihrer privaten Pflegepflichtversicherung ein.

Die Leistungsansprüche ab Pflegegrad 2 entsprechen grundsätzlich denen der sozialen Pflegeversicherung. Auch der Umwandlungsanspruch kann deshalb für anerkannte Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Wenn bereits Leistungen genutzt werden

Und wenn bereits ein Pflegedienst kommt?

Auch dann können Sie den Umwandlungsanspruch nutzen. Entscheidend ist, wie viel von Ihrem Sachleistungsbudget noch übrig ist. Umgewandelt werden können höchstens 40 Prozent des gesamten monatlichen Anspruchs.

Bei Pflegegrad 3 stehen 2026 beispielsweise 1.497 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Nutzt ein Pflegedienst davon bereits 70 Prozent, bleiben 449,10 Euro. Dieser Betrag kann noch für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Pflegedienst und Umwandlungsanspruch greifen also auf dasselbe Sachleistungsbudget zu.

Der Entlastungsbetrag kommt noch hinzu

Der Umwandlungsanspruch ersetzt den Entlastungsbetrag nicht. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kommt zusätzlich hinzu.

In unserem Beispiel mit Pflegegrad 3 und bereits zu 70 Prozent genutzten Pflegesachleistungen stehen noch 449,10 Euro über den Umwandlungsanspruch zur Verfügung. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag können damit bis zu 580,10 Euro pro Monat für geeignete anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden:

Für Bayern entscheidend

Welche Leistungen können darüber abgerechnet werden?

In Bayern können anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) über den Umwandlungsanspruch finanziert werden. Dazu gehören unter anderem Alltagsbegleitung, Pflegebegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Unser Angebot ist in Bayern behördlich anerkannt. Deshalb können Sie diese Leistungen bei uns über den Umwandlungsanspruch finanzieren.

Zusätzliche private Assistenz- oder Serviceleistungen weisen wir getrennt aus.

Auch zurückliegende Monate können zählen

Kann ich den Umwandlungsanspruch rückwirkend nutzen?

Ja. Eine vorherige Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Haben Sie in zurückliegenden Monaten bereits ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag genutzt und selbst bezahlt, können Sie die Kosten bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen.

Die Pflegekasse prüft für jeden betreffenden Monat, ob und in welcher Höhe damals noch Sachleistungsbudget für den Umwandlungsanspruch zur Verfügung stand.

Ein Beispiel

Sie haben im Februar, März und April anerkannte Alltagshilfe selbst bezahlt und erfahren erst im Mai vom Umwandlungsanspruch. Dann können Sie die Kostenerstattung auch für diese zurückliegenden Monate geltend machen, sofern die Voraussetzungen in den jeweiligen Monaten erfüllt waren und Sie die Kosten nachweisen können.

So gehen Sie vor

Wie funktioniert die rückwirkende Erstattung?

Ansprechpartner ist Ihre Pflegekasse.

  1. Rechnungen und Nachweise zusammenstellen.
    Sie benötigen Belege über die tatsächlich erbrachten und bezahlten anerkannten Unterstützungsleistungen.
  2. Kostenerstattung bei der Pflegekasse einreichen.
    Geben Sie an, für welche Monate Sie den Umwandlungsanspruch geltend machen möchten.
  3. Die Pflegekasse prüft die einzelnen Monate.
    Sie berücksichtigt, wie viel Sachleistungsbudget in jedem Monat bereits genutzt wurde und welcher Betrag noch umgewandelt werden kann.
  4. Der anerkannte Betrag wird erstattet.
    Die Erstattung ist auf den jeweils verfügbaren Umwandlungsanspruch begrenzt.

Sie müssen nicht selbst ausrechnen, was Ihnen rückwirkend exakt zusteht.

Wir können unsere anerkannten Leistungen und Rechnungen nachvollziehbar zuordnen und mit Ihnen klären, welche Unterlagen für die Abrechnung benötigt werden. Den verbindlichen Leistungs- und Erstattungsanspruch bestätigt Ihre Pflegekasse.

Für die laufende Unterstützung

Wie funktioniert die Abrechnung künftig?

Sie reichen die Rechnung selbst ein

Sie bezahlen unsere Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer Pflegekasse ein.

Die Pflegekasse prüft, welcher Betrag im betreffenden Monat über den Umwandlungsanspruch erstattet werden kann.

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Mit einer Abtretungserklärung können Sie uns erlauben, die abrechenbaren Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.

Sie müssen dafür nicht in Vorleistung gehen. Welche Unterlagen benötigt werden, klären wir mit Ihnen vor Beginn.

Mehr Unterstützung prüfen

Vielleicht steht Ihnen mehr Unterstützung zur Verfügung, als Sie bisher nutzen

Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzen, kann der Umwandlungsanspruch zusätzliches Budget für anerkannte Alltagshilfe ermöglichen.

Das kann auch interessant sein, wenn Sie bereits Unterstützung selbst bezahlt haben. Dafür sind zunächst drei Fragen wichtig:

  • Welchen Pflegegrad haben Sie?
  • Nutzen Sie bereits einen Pflegedienst oder andere Pflegesachleistungen?
  • Haben Sie möglicherweise anerkannte Alltagshilfe bereits selbst bezahlt?

Wir klären mit Ihnen, welche unserer anerkannten Leistungen infrage kommen und welche Unterlagen für die Abrechnung benötigt werden. Den verfügbaren Anspruch bestätigt Ihre Pflegekasse.

So wissen Sie, welche Unterstützung über die Pflegekasse abgerechnet werden kann und welche Leistungen Sie gegebenenfalls privat beauftragen.

Autofahrt Andreas Altagsbegleitung