Ratgeber · Orientierung

Unterstützung im Alltag: Wer hilft wobei – und wer bezahlt?

Krankenkasse, Pflegekasse, Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege: Sobald Unterstützung notwendig wird, begegnen Ihnen viele Begriffe auf einmal.

Dahinter stehen unterschiedliche Hilfen für unterschiedliche Situationen. Wenn man weiß, wofür sie gedacht sind und wer zuständig ist, wird es deutlich einfacher.

Die erste Orientierung

Krankenkasse oder Pflegekasse?

Die Krankenkasse übernimmt vor allem Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit und medizinisch notwendiger Versorgung. Dazu gehört beispielsweise ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Haushaltshilfe Leistung der Krankenkasse sein.

Die Pflegekasse wird wichtig, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Welche Leistungen zur Verfügung stehen, hängt insbesondere vom Pflegegrad und von der konkreten Versorgungssituation ab.

Es gibt Überschneidungen. Ein Beispiel ist die Kurzzeitpflege: Bei Pflegegrad 2 bis 5 gehört sie zur Pflegeversicherung. Besteht keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5, kann in bestimmten Situationen auch die gesetzliche Krankenversicherung zuständig sein.

Drei Dinge, die oft verwechselt werden

Pflegekasse, Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung sind nicht dasselbe

Die Pflegekasse ist der Kostenträger. Sie entscheidet über Leistungen der Pflegeversicherung und erstattet oder zahlt Leistungen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Bei häuslicher Pflege stehen ab Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro monatlich für bestimmte qualitätsgesicherte Leistungen zur Verfügung.

Angebote zur Unterstützung im Alltag – kurz AUA – sind eine anerkannte Leistungsform. Alltagsbegleitung kann eine solche Angebotsform sein. Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte AUA eingesetzt werden.

Ein Pflegegrad ist also kein Geldbetrag. Ein Entlastungsbetrag ist kein Anbieter. Und AUA ist kein eigenes Pflegekassenbudget. Erst wenn diese Ebenen getrennt werden, wird das System verständlich.

Apotheke Andreas Alltagsbegleiter
Die wichtigsten Leistungen

Welche Hilfe passt zu welcher Situation?

Sie organisieren die Pflege zu Hause selbst

Pflegegeld · Pflegekasse · ab Pflegegrad 2. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, zum Beispiel durch Angehörige.


Ein Pflegedienst übernimmt Pflege zu Hause

Pflegesachleistungen · Pflegekasse · ab Pflegegrad 2. Zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste rechnen ihre Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen mit der Pflegekasse ab.


Sie brauchen Unterstützung und Entlastung im Alltag

Entlastungsbetrag · Pflegekasse · ab Pflegegrad 1 · bis zu 131 Euro monatlich. Er kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.


Pflegesachleistungen bleiben teilweise ungenutzt

Umwandlungsanspruch · Pflegekasse · ab Pflegegrad 2. Bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) eingesetzt werden.

Die Person, die normalerweise pflegt, fällt vorübergehend aus

Verhinderungspflege · Pflegekasse · Pflegegrad 2 bis 5. Sie finanziert unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Ersatzpflege, wenn die bisherige Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.


Die Versorgung zu Hause ist vorübergehend nicht möglich

Kurzzeitpflege · Pflegekasse · Pflegegrad 2 bis 5. Dabei wird die pflegebedürftige Person vorübergehend vollstationär versorgt.


Tagsüber oder nachts wird Betreuung in einer Einrichtung benötigt

Tages- oder Nachtpflege · Pflegekasse · Pflegegrad 2 bis 5. Sie ergänzt die Versorgung zu Hause durch zeitweise teilstationäre Pflege.


Zu Hause ist medizinische Behandlung erforderlich

Häusliche Krankenpflege · Krankenkasse. Sie umfasst bei ärztlicher Verordnung und erfüllten Voraussetzungen medizinisch notwendige Pflege zu Hause, zum Beispiel Behandlungspflege.

Seit Juli 2025 neu geordnet

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich ein Jahresbudget

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

2026 stehen dafür insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Der Betrag kann – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen – flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden. Es gibt also nicht 3.539 Euro für Verhinderungspflege und zusätzlich noch einmal 3.539 Euro für Kurzzeitpflege.

Klinikum Andreas Altagsbegleitung
Wo Alltagshilfe hineinpasst

Angebote zur Unterstützung im Alltag – kurz AUA

Wenn es nicht um medizinische Behandlung geht, sondern darum, den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen und Angehörige zu entlasten, können anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eine passende Hilfe sein.

In Bayern können unterschiedliche Angebotsformen anerkannt werden. Dazu gehören unter anderem Alltagsbegleitung, Pflegebegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Alltagsbegleitung unterstützt die pflegebedürftige Person unmittelbar dabei, ihren Alltag zu bewältigen und am sozialen Leben teilzunehmen. Pflegebegleitung richtet sich vor allem an pflegende Angehörige und andere Pflegepersonen. Haushaltsnahe Dienstleistungen unterstützen bei der Versorgung und Organisation des Haushalts.

Der Entlastungsbetrag ist dabei nicht auf AUA beschränkt. Er kann unter den jeweiligen Voraussetzungen auch für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und bestimmte Leistungen zugelassener ambulanter Dienste eingesetzt werden.

Entlastungsbetrag verstehen →

Anerkennung

Ein Kurs allein macht noch kein anerkanntes Angebot

Damit ein Angebot über den Entlastungsbetrag als AUA genutzt werden kann, muss es nach Landesrecht anerkannt sein. In Bayern ist dafür je nach Angebots- und Anbieterform ein Anerkennungs- oder Registrierungsverfahren vorgesehen.

Dahinter stehen konkrete Qualitätsanforderungen. Dazu gehören je nach Modell beispielsweise ein nachvollziehbares Leistungskonzept, geeignete Qualifikation, Versicherungsschutz, Zuverlässigkeit, Dokumentation und Qualitätssicherung.

Wer im Alltag hilft oder eine Schulung besucht hat, ist deshalb nicht automatisch ein anerkannter Anbieter, dessen Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.

Ein Sonderfall in Bayern

Eine Nachbarin kann anerkannt werden – die eigene Tochter nicht

Auch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen können in Bayern registriert werden. Mit der Registrierung gilt ihr Angebot zur Unterstützung im Alltag als anerkannt.

  • mindestens 16 Jahre alt,
  • nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert,
  • nicht im selben Haushalt lebend,
  • geeignet qualifiziert oder Basisschulung mit acht Unterrichtseinheiten,
  • ausreichend versichert und registriert.

Deshalb kann eine Tochter, ein Sohn oder Ehepartner nicht einfach als registrierte Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Autofahrt Andreas Altagsbegleitung München
Wo Andreas Sie unterstützt

Sie müssen nicht wissen, wie Ihre Unterstützung rechtlich heißt

Entscheidend ist zunächst, wobei Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag Unterstützung brauchen. Geht es um Begleitung, alltägliche Aufgaben oder darum, Angehörige zu entlasten, befinden wir uns genau in diesem Bereich der Alltagshilfe.

Beschreiben Sie uns einfach, was in Ihrem Alltag nicht mehr gut funktioniert oder wobei Sie sich Unterstützung wünschen. Wir schauen gemeinsam, welche Hilfe dazu passt und welche unserer Leistungen infrage kommen.

Sie müssen den Pflegedschungel nicht auswendig kennen. Wichtig ist, dass Sie wissen, welche Hilfe Sie brauchen – und wo sie im System hingehört.

Rechtsstand: 11. September 2026. Leistungsansprüche hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen und der persönlichen Situation ab. Den verbindlichen Leistungs- und Guthabenstand bestätigt Ihre Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse.